Dies geschieht u.a. durch gemeinsames Kochen / Essen, Hilfestellung bei der Erledigung der Hausaufgaben, Gruppenspiele, Gruppen-/Einzelgespräche und Tagesausflüge nach Absprache. Dabei wird eng
mit den Eltern, Lehrkräften und den zuständigen Fachkräften des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zusammengearbeitet. Die Aufnahme in die SGA ist grundsätzlich erst nach Antragstellung und
Bedarfsprüfung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz möglich