Sonderpädagogischer Dienst – SOPÄDIE

Der Ausgangspunkt der Tätigkeit des Sonderpädagogischen Dienstes ist eine gezielte Beratung für einzelne Schülerinnen und Schüler.


Die Allgemeine Schule schickt auf dem Postweg folgende Unterlagen:

 

„Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung“

 


Schweigepflichtentbindung der Eltern

 


Pädagogischer Bericht

(Formulare auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes)

 


Kopien von weiteren Fachberichten (Logopädie, Ergotherapie, SPZ)

Ablauf der Beratung und Unterstützung:

 

Die Kontaktaufnahme erfolgt von einer Lehrkraft des SBBZ zur Allgemeinen Schule und zu den Eltern

 


Beobachtung des Kindes im Unterricht

 


Erhebung des individuellen Leistungsstandes durch Arbeitsproben (Klassenarbeiten, Aufgaben aus dem Unterricht)

 


Sonderpädagogische Diagnostik ( Wahrnehmung, Lesen, Rechtschreibung, Rechnen, ggf. Intelligenzüberprüfung

 


Rückmeldung an die Lehrkraft der Allgemeine Schule und die Eltern

 


gemeinsames Erstellen eines Förderplanes



 

Der Sonderpädagogische Dienst wird erst aktiv, wenn zunächst eine Förderung und Unterstützung im Rahmen der allgemeinen Schule stattgefunden hat und die zur Verfügung stehenden allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen wurden.